Ab 25. März 2022 gelten folgende Regelungen für alle öffentlichen Gottesdienste und Veranstaltungen:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes ist wieder verpflichtend.
    Ausgenommen davon sind Gottesdienste unter freiem Himmel.
  • Bei Gottesdiensten aus einmaligem Anlass (Taufen/Hochzeiten/etc.) darf dann auf die FFP2 Maske verzichtet werden,
    wenn alle Mitfeiernden einen Nachweis gemäß “3G” erbringen.
  • Keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.
  • Handkommunion und Desinfektion bleiben aufrecht.