Ab 25. März 2022 gelten folgende Regelungen für alle öffentlichen Gottesdienste und Veranstaltungen:
- Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes ist wieder verpflichtend.
Ausgenommen davon sind Gottesdienste unter freiem Himmel. - Bei Gottesdiensten aus einmaligem Anlass (Taufen/Hochzeiten/etc.) darf dann auf die FFP2 Maske verzichtet werden,
wenn alle Mitfeiernden einen Nachweis gemäß “3G” erbringen. - Keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.
- Handkommunion und Desinfektion bleiben aufrecht.