BITTE BEACHTEN:
Aufgrund der aktuellen Vereinbarung zwischen der Regierung, den Kirchen und den Religionsgemeinschaften gelten ab Montag, 21. September, folgende verbindliche Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste:
- Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander hat mindestens einen Meter zu betragen (sofern es sich nicht um Angehörige desselben Haushaltes handelt)
- Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
- Der Gesang ist auf ein Minimum zu reduzieren
- Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen
- Händedesinfektion im Vorraum der Kirche verpflichtend
Bei Gottesdiensten aus besonderem Anlass (Taufen, Firmungen, Erstkommunionen, Trauungen, Begräbnisse) ist ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch eine(n) Präventionsbeauftragte(n) sicher zu stellen. Dabei ist eine Kontaktdatenerfassung (als zentraler Teil des Präventionskonzeptes) durchzuführen.